17. August 1956

Der Progressive Kalender erinnert heute an dieses Datum: Am 17. August 1956, vor nunmehr 70 Jahren, wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) vom Bundesverfassungsgericht verboten. Die traditionsreiche Partei, deren Mitglieder vielfach im Hitlerfaschismus Widerstand geleistet hatten, wurde aufgelöst, das Eigentum beschlagnahmt und Mitglieder und Funktionäre brutal verfolgt, inhaftiert und und teilweise ins Ausland getrieben. Schon Anfang der 50iger Jahre hatte die Adenauer-Regierung den Verbotsantrag gestellt. Sie hatte dazu das willige Personal; die damalige Justiz wie die Verwaltung waren durchsetzt von Kräften, die vorher der Hitlerei treu gedient hatten.

Mit dem Zusammenbruch des Nazireiches begann sich das Weltgefüge sehr zu verändern. Die Sowjetunion hatte die Hauptlast übernehmen müssen, um die Naziarmeen zu zerschlagen. In nicht wenigen Fällen baten die in militärische Bedrängnis geraten Streitkräfte der westlichen Alliierten die UdSSR um Hilfe. So in der Schlacht in den Ardennen 1944/45. Damit konnte die UdSSR in den Weichenstellungen für das Nachkriegsdeutschland und Europa eine gewaltige Rolle spielen. Die Westmächte hatten andere Pläne: Vor allem die Präsenz der „Russen“ einzudämmen und einen Westblock zu bilden, dazu Länder in eigene Bündisse zu integrieren. Dem stand das Postdamer Abkommen entgegen; auch die KPD hatte laut ihrer Erklärung vom 11. Juni 1945 eigene Vorstellungen. Es sollte ein demokratisches, antifaschistisches und entmilitarisiertes Deutschland werden. Die Pläne der Adenauer-Regierung entsprachen den Vorstellungen der USA und der anderen Siegermäche. Es lief auf die Bildung eines Weststaates hinaus mit Einbindung in westliche Bündnissesysteme und der Wiederbewaffung. Diesen Plänen stand die KPD konsequent entgegen. Daher der frühe Verbotsantrag und schließlich das Verbot 1956.