KPD-Verbot

Dienstag, 22. November 2011, 60. Jahrestag des KPD-Verbots

Kurz danach begannen etliche Durchsuchungen von Parteibüros, um „Beweise“ für das anstehende Verfahren zu sammeln. Zuvor waren Abgeordnete der KPD (Heinz Renner, Oskar Müller, Walter Vesper, und Fritz Rische) wegen „unparlamentarischen Verhalten“ für 20 Sitzungen aus dem Bundestag verwiesen worden.



Bundesverfassungsgericht

Im Januar 1952 wurde die Geschäftsordnung des Bundestages geändert. Dadurch verlor die KPD ihren Fraktionsstatus und damit das Recht Anfragen und Anträge zu stellen. Während das Verbot der FDJ in der Bundesrepublik bereits am 25. Juni 1951 noch per Regierungsverordnung durchgesetzt wurde, sah man sich genötigt das KPD-Verbot per Gerichtsbeschluss durchzudrücken. Dazu hatte die Adenauerregierung sogenannte Kommunistenexperten mitwirken lassen. Unter ihnen der ehemalige Gestapomann Paul Opitz und der SS-Obersturmführer Karl-Heinz Siemens. Als Prozessvertreter schickte die Bundesregierung den Altnazi Ritter von Lex nach Karlsruhe.


Nach dem Verbot wurden die Funktionäre der KPD verhaftet

Der Prozess dauerte 5 Jahre und wurde durch das direkte Eingreifen von Konrad Adenauer mit dem Verbotsurteil beeendet. Ende August 1956 wäre das Mandat des Verhandlungsführenden Senats abgelaufen. Eine andere Kammer hätte die Verhandlung neu aufnehmen müssen Adenauer und seinem Anhang dauerte die Verhandlung viel zu lange. Er drängte intensiv auf das Verbot.

Die KPD war der Adenauer-Regierung ein Dorn im Auge, denn die KPD hatte sich gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik ausgesprochen. Es entwickelte sich ein breites Bündnis gegen die Remilitarisierung. Dieses antimilitaristische Bündnis wurde mit dem Verbotsurteil zerschlagen.