Angriff auf die kommunale Demokratie gescheitert

CDU, SPD und Grüne wollten ein neues kommunales Wahlrecht schaffen. Angeblich um eine „Zersplitterung“ der Räte durch Kleinparteien und Einzelbewerber zu verhindern. Eine Zersplitterung sei sogar „gefährlich“, fand Herr Flemm von der CDU. Die SPD-Vorsitzende träumt sogar von einer 5 %-Sperrklausel. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof NRW mit Sitz in Münster dem Spuk ein Ende bereitet. Die nächste Wahl wird ablaufen wie bisher.

Die drei „Großen“, die den Stein ins Rollen brachten, hätten gerne, dass Ausgleichs- und Überhangmandate ihnen zugute kämen, den Großen. Daumen hoch für die Verfassungsrichter. Ein Sieg für die Vielfalt in der Politik, auch in den Meinungen und Gremien. Der kommunalen Demokrate eben. Lokale Akteure äußerten sich auf Befragen des Tageblatt vom 24.5.25: Daraus ist zu schließen, wie wichtig ihnen der Gleichheitsgrundsatz auch in der Kommunalpolitik ist – oder ob nur das Eigeninteresse im Vordergrund steht. CDU, SPD und Grüne wie beschrieben, FDP und BfS ablehnend. Die Kreissprecherin der Linkspartei konnte sich allerdings, wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, nicht klar positionieren. Ihre Auslassung im mainstream-Sprech über „Erstarken extremistischer und radikaler Parteien an den politischen Rändern“ wirft bei Freunden ernste Fragen auf. Anzumerken ist noch dazu, dass AfD nicht so verhindert werden kann, indem man das Kind mit dem Bad ausschüttet.

Nochmals: Ein Hoch auf das Landesverfassungsgericht!